News
6.12.17
Benefizveranstaltung MUSIK UND TEXT »
14.11.17
Franz-Eser-Medaille für Dr. Bayerlein »
7.11.17
Seminar im Kloster Banz »

Beratung
Wir beraten Frauen und Männer
- im Schwangerschaftskonflikt gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung nach § 219 StGB,
- in allen Fragen rund um die Schwangerschaft und Geburt,
- psychosozial vor, während und nach vorgeburtlichen Untersuchungen,
- nach Geburt des Kindes bis es drei Jahre alt ist,
- bei Ihren Überlegungen zu einer anonymen Geburt im Rahmen unseres Moses Projektes,
- vor, während und nach der Kinderwunschbehandlung
Wir informieren
- über gesetzliche Ansprüche: Mutterschutz, Elternzeit, u.a.
- über finanzielle Leistungen: Elterngeld, Kindergeld, Unterhaltsansprüche, Wohngeld, ALG II u.a.
- über weitere Hilfsangebote: Hebammenhilfe, Kinderbetreuung u.a.
Wir vermitteln
- finanzielle Zuwendungen der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“
- Hilfsmöglichkeiten verschiedener Stiftungen
- Soforthilfe aus DONUM VITAE Spenden
Wir begleiten
- beim Übergang von Partnerschaft zu Elternschaft,
- Sie bis Ihr Kind 3 Jahre alt ist,
- Schwangere oder Mütter, die keinen Rückhalt in der Partnerschaft haben,
- werdende Väter, alleinerziehende Väter,
- wenn ein Kind mit Behinderung erwartet wird oder schon geboren ist,
- nach einer Fehl- oder Totgeburt
- nach einem Schwangerschaftsabbruch