Am heutigen Freitag nimmt die von der Bundesregierung eingesetzte „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ im Rahmen einer ersten Sitzung offiziell ihre Arbeit auf. „Die Mitglieder der Kommission werden über weitreichende und lebensverändernde Fragen diskutieren“, erklärt Dr. Olaf Tyllack, der Bundesvorsitzende von donum vitae e.V. „Dies betrifft auch die Grundsatzfrage, welchen Wert wir menschlichem Leben in unserer Gesellschaft beimessen. Wir wünschen uns eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sind gerne bereit, unsere Expertise aus der psychosozialen Beratung in die Arbeit der Kommission einzubringen.“
Beratung als Schutzraum auf dem Weg zu einer Entscheidung
Laut Regierungsauftrag wird die Kommission die in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen zu Schwangerschaftskonflikt und Schwangerschaftsabbruch in den §§ 218 ff. Strafgesetzbuch prüfen und nach der Möglichkeit einer verfassungskonformen Alternative suchen. Aus Sicht von donum vitae hat sich das bisherige Schutzkonzept des Gesetzgebers in der Praxis unbedingt bewährt. Die bestehende Regelung ist das Ergebnis eines weltweit einmaligen Kompromisses, über die verbindliche Beratung sowohl die eigene Menschenwürde des ungeborenen Lebens als auch die Würde und das Selbstbestimmungsrecht der Frau bestmöglich zu schützen. „Diese rechtlichen Vorgaben setzen unsere Beraterinnen und Berater im Sinne einer doppelten Anwaltschaft für Mutter und Kind um“, erklärt Dr. Tyllack. Die Beratung bietet der Schwangeren (und ggfs. ihrem Partner) den geschützten und professionellen Rahmen, in einer offenen und wertschätzenden Atmosphäre alle Aspekte ihrer Schwangerschaft zu betrachten und zu bewerten. Auf dieser Grundlage kann die Frau eine informierte, gewissenhafte und frei verantwortete Entscheidung treffen. Die psychosoziale Beratung stärkt die Frau und ist damit zugleich der beste Schutz für das Leben des ungeborenen Kindes. Sie bleibt daher aus Sicht von donum vitae ein unentbehrlicher Bestandteil im Prozess der Entscheidungsfindung im Schwangerschaftskonflikt.
Psychosoziale Beratung auch bei reproduktionsmedizinischen Fragestellungen
Eine solche Beratungsregelung wäre darüber hinaus auch zu wichtigen reproduktionsmedizinischen Fragestellungen wünschenswert. Die psychosoziale Beratung bietet auch bei unerfülltem Kinderwunsch, Familienplanung und pränataler Diagnostik den Ratsuchenden wichtige Unterstützung und Hilfe bei diesen ebenfalls oft tiefgreifenden Entscheidungen an. „Wir sprechen uns daher für die Zukunft für eine verbindlich geregelte psychosoziale Beratung zu Fragen von Reproduktionsmedizin und reproduktiver Selbstbestimmung aus“, so Dr. Tyllack.
Alle Informationen zu den Beratungsangeboten von donum vitae finden Sie hier: https://schwangerschaftsberatung.donumvitae.org/
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